SLV Mannheim
Rechtliche Hiweise
Teilnahmebdingungen
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für Ausbildung und Prüfung an der SLV Mannheim GmbH

1. Anmeldung
Anmeldungen zu Lehrgängen/Prüfungen und Zertifizierungen bedürfen, wenn nicht anderweitig vereinbart, der Schriftform. Die Teilnehmer werden in einer Eingangsberatung über die Inhalte informiert.
Lehrgangs-/Prüfungsteilnehmer kann sein, wer die für die jeweilige Bildungsveranstaltung oder Prüfung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt. Der Antrag zur Zertifizierung von Personal, das durch Schweißen dauerhafte Verbindungen im Sinne der Richtlinie 97/23 EG (Druckgeräterichtlinie) herstellt, kann von jedem Interessenten gestellt werden, der die notwendige Handfertigkeit und Fachkenntnis besitzt.

2. Gebühren/Zahlungsbedingungen

2.1 Für die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gilt das zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns in Kraft befindliche Gebührenverzeichnis der SLV. Die Gebühren sind mehrwertsteuerfrei.
2.2 Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind bis Lehrgangsbeginn zu entrichten. Bei Teilnehmern, die auf Kosten ihres Arbeitgebers, der Arbeitsagentur / ARGE oder eines sonstigen Dritten ausgebildet, geprüft oder zertifiziert werden, wird diesem Kostenträger die Rechnung zugestellt. Unabhängig von der Übernahme der Gebühren durch Dritte bleibt der Lehrgangsteilnehmer (mit Ausnahme von Teilnehmern an Arbeitsmaßnahmen) grundsätzlich Zweitschuldner. Barzahlungen gelten als eingegangen, wenn Sie von der SLV mit Unterschrift und Stempel versehen quittiert sind.
2.3 Die Weiterbildungsmaßnahme kann von jedem Vertragspartner unter Angabe von wichtigen Gründen (z.B. Arbeitsaufnahme oder Wegfall der Förderung) gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich und in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit erfolgen.
2.4 Bei Rücktritt oder sonstiger Nichtinanspruchnahme des/vom Vertrag(s) fällt keine Bearbeitungsgebühr an. Im Falle des unverschuldeten Abbruchs der Maßnahme (z.B. durch Krankheit oder Unfall), was der SLV nachzuweisen ist, ist die Gebühr anteilig bis zum Zeitpunkt des Abbruches zu entrichten. Für alle anderen Fälle ist die Gebühr in voller Höhe zu zahlen. Fehltage während der Dauer des Lehrgangs werden mitberechnet. Für Teilnehmer des Arbeitsamtes gelten anderslautende Bestimmungen, die sich an den jeweils geltenden Richtlinien des Arbeitsförderungsgesetzes orientieren.
2.5 Die Rechnungen sind zahlbar nach Erhalt ohne Abzug.

3. Werkstattordnung/Lehrgangsordnung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Werkstattordnung bzw. die Lehrgangsordnung zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Auch hat er die Anordnungen des Ausbildungspersonals und der Prüfungskommission zu befolgen.

4. Ausfall von Lehrgängen
Bei Ausfall von angekündigten Lehrgängen wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder sonstigen wichtigen Gründen ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Teilnehmer ausgeschlossen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.

5. Urheberrecht
Die von der SLV zur Verfügung gestellten schriftlichen Lehrgangsunterlagen dürfen aufgrund des Urheberrechts nur zur persönlichen Verwertung verwendet werden.

6. Datenschutz
Für ehrenamtliche, nebenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter in PZA und Ausbildungsstätte gilt aufgrund der Aufgabenstellung dieses Personenkreises das Datengeheimnis nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz. Hiernach ist es untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Der erwähnte Personenkreis wird durch die Annahme des Mandats und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf das Datengeheimnis verpflichtet; diese Verpflichtung besteht sowohl nach Beendigung der jeweiligen Tätigkeit, als auch nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis fort. Verstöße gegen das Datenschutzgeheimnis können gemäß § 43, 44 BDSG geahndet werden.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Für alle Vertragspartner, ausgenommen Nichtkaufleute, ist als Gerichtsstand Mannheim vereinbart.

Stand: 01.01.2009

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Impressum
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