SLV Mannheim
Rechtliche Hiweise
Teilnahmebdingungen
Logo Teilnahmebedingungen Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
für Ausbildung und Prüfung an der SLV Mannheim GmbH


1. Anmeldung
Anmeldungen zu Lehrgängen/Prüfungen und Zertifizierungen bedürfen,
wenn nicht anderweitig vereinbart, der Schriftform. Die Teilnehmer werden
in einer Eingangsberatung über die Inhalte informiert.
Lehrgangs-/Prüfungsteilnehmer kann sein, wer die für die jeweilige Bildungsveranstaltung oder Prüfung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt.
Der Antrag zur Zertifizierung von Personal, das durch Schweißen dauerhafte
Verbindungen im Sinne der Richtlinie 97/23 EG (Druckgeräterichtlinie) herstellt,
kann von jedem Interessenten gestellt werden, der die notwendige Hand-
fertigkeit und Fachkenntnis besitzt.

2. Gebühren/Zahlungsbedingungen
2.1
Für die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gilt das zum Zeitpunkt
des Lehrgangsbeginns in Kraft befindliche Gebührenverzeichnis der SLV.
Die Gebühren sind mehrwertsteuerfrei.
2.2
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind bis Lehrgangsbeginn zu
entrichten. Bei Teilnehmern, die auf Kosten ihres Arbeitgebers,
der Arbeitsagentur / ARGE oder eines sonstigen Dritten ausgebildet,
geprüft oder zertifiziert werden, wird diesem Kostenträger die Rechnung
zugestellt. Unabhängig von der Übernahme der Gebühren durch Dritte
bleibt der Lehrgangsteilnehmer (mit Ausnahme von Teilnehmern an
Arbeitsmaßnahmen) grundsätzlich Zweitschuldner. Barzahlungen gelten als
eingegangen, wenn Sie von der SLV mit Unterschrift und Stempel versehen quittiert sind.
2.3
Die Weiterbildungsmaßnahme kann von jedem Vertragspartner unter Angabe
von wichtigen Gründen (z.B. Arbeitsaufnahme oder Wegfall der Förderung)
gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich und in Abstimmung mit der
Agentur für Arbeit erfolgen.
2.4
Bei Rücktritt oder sonstiger Nichtinanspruchnahme des/vom Vertrag(s) fällt
keine Bearbeitungsgebühr an. Im Falle des unverschuldeten Abbruchs der
Maßnahme (z.B. durch Krankheit oder Unfall), was der SLV nachzuweisen ist,
ist die Gebühr anteilig bis zum Zeitpunkt des Abbruches zu entrichten.
Für alle anderen Fälle ist die Gebühr in voller Höhe zu zahlen.
Fehltage während der Dauer des Lehrgangs werden mitberechnet.
Für Teilnehmer des Arbeitsamtes gelten anderslautende Bestimmungen,
die sich an den jeweils geltenden Richtlinien des Arbeitsförderungsgesetzes
orientieren.
2.5
Die Rechnungen sind zahlbar nach Erhalt ohne Abzug.

3. Werkstattordnung/Lehrgangsordnung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Werkstattordnung bzw. die Lehrgangs-
ordnung zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Auch hat er die Anordnungen
des Ausbildungspersonals und der Prüfungskommission zu befolgen.
Der vollständige Wortlaut ist auf einem gesonderten Blatt abgedruckt.

4. Ausfall von Lehrgängen
Bei Ausfall von angekündigten Lehrgängen wegen zu geringer Teilnehmerzahl
oder sonstigen wichtigen Gründen ist die Geltendmachung von Schadenersatz-
ansprüchen der Teilnehmer ausgeschlossen. Bereits gezahlte Gebühren
werden in diesem Fall zurückerstattet.

5. Urheberrecht
Die von der SLV zur Verfügung gestellten schriftlichen Lehrgangsunterlagen dürfen aufgrund des Urheberrechts nur zur persönlichen Verwertung
verwendet werden.

6. Datenschutz
Für ehrenamtliche, nebenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter in PZA
und Ausbildungsstätte gilt aufgrund der Aufgabenstellung dieses
Personenkreises das Datengeheimnis nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz.
Hiernach ist es untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu
einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung
gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Der erwähnte Personenkreis wird durch die Annahme des
Mandats und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf das Datengeheimnis
verpflichtet; diese Verpflichtung besteht sowohl nach Beendigung der
jeweiligen Tätigkeit, als auch nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis fort.
Verstöße gegen das Datenschutzgeheimnis können gemäß § 43, 44 BDSG
geahndet werden.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
Für alle Vertragspartner, ausgenommen Nichtkaufleute, ist als Gerichtsstand Mannheim vereinbart.

Unsere Lehrgänge und Seminare werden unterstützt durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.



Impressum
SLV Mannheim GmbH • Käthe-Kollwitz-Straße 19 • D-68169 Mannheim
Telefon: +49 (0)6 21 / 3004 - 0 • Telefax: +49 (0)6 21 / 3004 - 2 92
E-Mail: slv@slv-mannheim.de
Metropolregion Rhein-Neckar